Kommissionier Flurförderzeug mit hohem Hub
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Kommissionier-Flurförderzeug mit hohem Hub (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
In der Praxis Kommissionierstapler genannt, sind für mittlere bis große Greifhöhen auf dem Markt. Hierbei gibt es Ausführungen, bei denen die
Ein und Auslagerung manuell erfolgt und auch solche, bei denen die Palette mechanisch in das Regalfach eingefahren wird. Bei den Geräten für
manuelle Ein und Auslagerung verwendet man meist Elektro-Kommissionier-Gabelstapler, aber auch Hochhubwagen. Der Standplatz des Kommissionierers
befindet sich dann zwischen der (nicht schwenkbaren) Gabel und dem Hubmast. Kommissionierstapler für das mechanische Einstapeln von Paletten
oder Langgut brauchen eine Gabel, die als Teleskop (EFB), Schwenkschub (EFL) oder Drehgabel (EFC) ausgebildet ist.
Geräte mit starrer Gabel sind meist Fahrerstandgeräte, Geräte mit beweglicher Gabel fast ausschließlich Fahrersitzgeräte. Kommissionierstapler
werden in vielen Varianten, von 150 bis 2.000 kg Tragfähigkeit, Batterien von 24 V bis 96 V angeboten. Die Hubhöhen reichen entsprechend
heute von 1.500 mm bis 12.600 mm. Die genormte Hubhöhe beträgt 3.300 mm. Darunter gibt es auch Ausführungen, bei denen nicht nur
die Fahrerkabine zusammen mit dem Lastträger angehoben wird, sondern der Lastträger unabhängig davon zusätzlich. In diesem Falle spricht
man vom Initialhub. Damit kann die Lastträgerhöhe, dem Beladezustand der Palette entsprechend, in die geeignete
Greifhöhe gebracht werden. Zum schnellen Ansteuern der Kommissionierebene sind die Geräte mit einer automatischen Hubhöhenvorwahl versehen.
Kommissionierstapler sind im Gang frei verfahrbar. Sie können aber auch mechanisch oder induktiv zwangsgeführt sein. Sicherheitsbestimmungen
Für den Betreiber der Kommissionierflurförderzeuge gilt die BGV D27 § 2. Außerdem können die berufsgenossenschaftlichen „Richtlinien für Geräte
und Anlagen zur Regalbedienung“ (ZH 1/361) mit herangezogen werden. Für die Konstruktion ist die 1726-2 zu beachten. So sind bei diesen Geräten
beispielsweise Zweihand oder Zweifußbedienung vorgeschrieben, in den meisten Fällen dürfen die Geräte in gehobenem Zustand nicht gefahren werden,
was durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen garantiert sein muss. Manche Hersteller gehen sogar über diese Mindestforderungen hinaus und
propagieren in einigen Fällen eine automatische Gang-Endsicherung, die ein unbeabsichtigtes Herausfahren aus dem Gang verhindert. Auch kann weder
gefahren noch gehoben werden, wenn der Fahrer die Kabinentür öffnet. Manche Geräte haben eine Abseilvorrichtung, die es dem Bediener ermöglicht,
beim Ausfall des Fahrzeuges auf den Boden zu gelangen.
Bisher geltende Sicherheitsbestimmungen für Kommissionierflurförderzeuge wurden bezüglich der Konstruktion durch die EG
Maschinenrichtlinie von den Bestimmungen der EG-Richtlinie 98/37/EG und bezüglich der Betriebes durch die BGVD27 abgelöst.