Gerätesicherheitsgesetz (GSG)
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Gerätesicherheitsgesetz (GSG) (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften in der Europäischen Union musste das Gerätesicherheitsgesetz neu gefasst werden. Diese Neufassung bezieht sich vor allem auf die Anpassung des Gerätesicherheitsgesetzes an die Bestimmungen der ‚EG-Maschinenrichtlinie, Gerätesicherheitsgesetz in der Fassung 93/44/EWG‘ gültig ab 1.1.1995. Sie besagt unter anderem, dass auf die Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen verzichtet werden soll, wenn die Kennzeichnungsgrundlagen mit der CE-Konformitaetskennzeichnung sachidentisch sind. Zu beachten ist auch die TechArbmGV 5 von 1991-12 - also die fünfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über kraftbetriebene Flurförderzeuge - 5. GSGV).