Gebrauchtmaschinen in der EG
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Gebrauchtmaschinen in der EG (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Gebrauchtmaschinen die in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt werden, unterliegen der EG Richtlinie Maschinen.Verkauf Gebrauchtmaschinen, die innerhalb des EWR gehandelt werden, müssen vor dem erneuten Überlassen an Andere (Besitzerwechsel) bezüglich ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und/oder wenn ihre Ausrüstung so wesentlich geändert wurde, dass eine neue Maschine (mit sicherheitstechnischer Neubewertung) entsteht, der Maschinenrichtlinie entsprechen. In allen anderen Fällen gilt für den Gebrauchtmaschinenhandel das bisherige jeweilige nationale Recht. Gebrauchtmaschinen, die bereits zum Zeitpunkt der ersten In Verkehrbringung CE-kennzeichnungspflichtig waren, bleiben es auch weiterhin. Aufarbeitung im Kundenauftrag Bei der Aufarbeitung von gebrauchten Maschinen im Kundenauftrag, und zwar unabhängig davon, ob dies beim Hersteller oder beim Maschinenverwender erfolgt, findet kein In Verkehr bringen im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes (und auch kein erstmaliges In betrieb nehmen im Sinne der zum 1.1.1993 geänderten Unfallverhütungsvorschrift) statt. Daher gilt für eine derartige Aufarbeitung weder das Gerätesicherheitsgesetz noch die Anpassung berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsvorschriften an die EG-Maschinenrichtlinie, das heißt, die Kennzeichnung kann nicht öffentlichrechtlich gefordert werden.