Selbstfahrende Fahrzeuge, die Lasten transportieren und Fahrweg und -ziel selbständig ansteuern. Überwiegend handelt es sich um elektrisch, seltener um verbrennungsmotorisch angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgerüstete Fahrzeuge.
Sie bewegen sich mit Hilfe
- • induktiver Leitdrähte, die in den Fußboden eingelassen werden,
- • auf dem Fußboden aufgebrachter Magnetstreifen oder Metalldrähte (sehr empfindlich, und daher eher für provisorische Lösungen geeignet),
- • auf dem Fußboden aufgebrachter reflektierender Leitlinien, die optisch erkannt werden,
- • von Lasersystemen, wobei der mitfahrende Laser ortsfeste Baken abtastet und daraus die jeweilige Position des Fahrzeuges berechnet und zugleich mit den Sollpositionen vergleicht,
- • von in den Boden eingelassenen oder auf dem Boden aufgebrachten Raster-Positionsmarken (programmierfähige Transponder oder optisch erkennbaren Koordinatenpunkten,
- • von Ultraschall-Navigationssystemen, die den Abstand zu den Wänden abtasten und dartaus die Fahrzeugposition berechnen,
- • pyrotechnischer Systeme mit Positionierung über Referenzpunkte im oder auf dem Boden, vor allem an Abzweigungen und Haltestellen,
- • von Visionssystemen, auf rein visueller Basis,
- • von GPS-Satellitennavigationssystemen (für umfangreiche Außeneinsätze) und
- • mechanischer Bodenführungsschienen
Häufig wird im Zusammenhang mit fahrerlosen Flurförderzeugen der Begriff FTS (Fahrerloses Transportsystem) verwendet. In der Normung wird jedoch überwiegend von Fahrerlosen Flurförderzeugen gesprochen, da dieser Begriff präzise zum Ausdruck bringt, dass er für automatisch gesteuerte Flurförderzeuge steht. Dieser Begriff lehnt sich an die amerikanische
Bezeichnung AGV an, Automatic Guided Vehicles. Betrachtet man die Kosten dieser Systeme entfällt oft der weitausgrößte Teil der Gesamtinvestition auf die Planung sowie den Einbau der Systemkomponenten und für die Steuerungstechnik, einschließlich der Software. Oft stellen die eigentlichen Fahrerlosen Flurförderzeuge den kleineren Teil der Investition dar. Fahrerlose Flurförderzeuge wurden erstmals 1962 in größerer Zahl in der Praxis auf der US Air Base in Utah
eingesetzt. In Deutschland gab es die ersten FTS Ende der 60er Jahre. Nach einer FTS-Euphorie in den Achtzigerjahren erweiterten viele Anbieter fördertechnischer Anlagen ihre Produktpaletten um die fahrerlosen Systeme. Die Marktstatistiken zeigen jedoch, dass sich die Stückzahlerwartungen bei weitem nicht erfüllt haben. Etliche der damaligen FTS-Lieferanten haben sich deshalb von diesem Produkt wieder getrennt. Die FEM hat den Begriff „Fahrerloses Flurförderzeug“ definiert. Diese Definition wurde in die DIN EN 1525 übernommen.
Einsatzbereiche
Überwiegend werden Fahrerlose Flurförderzeuge in Hallen und Innenräumen eingesetzt. Es handelt sich dann so gut wie immer um batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge, die weder Abgase noch Lärm verursachen.Auch netzversorgte Fahrzeuge – ähnlich den Autoscootern in Vergnügungsparks – wurden schon gebaut. In Produktionsbetrieben sind sie zur Ver- und Entsorgung der Fertigungsmaschinen, als selbstfahrende Arbeits- oder Montagetische sowie in hochautomatisierten Lagern als Kommissionierfahrzeuge
oder Lagergeräte eingesetzt. In Bibliotheken, Krankenhäusern, Kantinen, Kasernen übernehmen fahrerlose Flurförderzeuge den Transport von Büchern, Wäsche, Essenstabletts oder anderem. Dabei können die Transporte automatisch und nur vom Rechner gesteuert oder ausgelöst durch manuelle Befehle ablaufen. Im Freien eingesetzte Fahrerlose Flurförderzeuge, beispielsweise Containertransporter werden in vielen großen Seehäfen und auf einigen Flughäfen eingesetzt. Es handelt es sich fast immer um Großgeräte, eine Art abgewandelter Lastwagen, die verbrennungsmotorisch angetrieben sind. Im Hafen Rotterdam laufen beispielsweise über 100 Geräte für den Containertransport mit jeweils 40 t Tragfähigkeit. Fahrerlose Fahrzeuge können Lasten, je nach Bauart, Tragen, Ziehen, Heben oder Stapeln. Diesen Funktionen entsprechend, gibt es im Prinzip vier Grundformen Fahrerloser Flurförderzeuge: Schlepper, Niederhubwagen, Unterfahrschlepper (Trägerfahrzeuge) und Stapler. Die möglichen und auch angebotenen Sonderformen sind praktisch unbegrenzt. Sicherheitsbestimmungen Fahrerlose Flurförderzeuge unterliegen Sicherheitsbestimmungen, die über die der konventionellen Flurförderzeuge (die aber selbstverständlich auch für Fahrerlose Flurförderzeuge zu beachten sind) hinausgehen. Diese
weitergehenden Vorschriften beziehen sich unter anderem auf die Bremsen und das automatische Stoppen vor Personen und Hindernissen, Zwangsabschaltung und Notstoppvorrichtungen,
Hinweisschilder und Warneinrichtungen. Zu den Sicherheitsabständen auf (Verkehrswegen ist die DIN 15185 Teil 2 zu beachten. Die Richtlinie ZH 1/473 (Fahrerlose Flurförderzeuge) der Berufsgenossenschaften ist mit zu beachten, bis die einschlägigen Europäischen Normen erscheinen.