Bodenfrei heben
Online-Enzyklopädie der Flurförderzeuge
Bodenfrei heben (Gebrauchtstapler Enzyklopädie)
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 §2 Absatz 10 definiert „bodenfrei heben“ als das Anheben der Last oder des Lastaufnahmemittels bis 0,5 m über Flur.