Unterweisung, Schulung und Staplerschein
Fahrer von Gabelstaplern oder Bediener von Hubwagen müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen erfolgen, aber oft fehlt es an Zeit, Hintergrundwissen und Kapazitäten die erforderlichen Schulungsunterlagen und Abläufe zu erstellen, aktuell zu halten, die Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen, für wen sie gelten und welche Inhalte geschult werden.
Unterweisungen
Für Fahrer von Gabelstaplern und Bedienern von Hubwagen sind die Anfangsunterweisung und dann jährliche Unterweisungen gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Anfangsunterweisung werden grundlegende Kenntnisse im Umgang mit den Gütern, Fahrzeugen und Abläufen im Unternehmen vermittelt.
Die regelmäßige Schulung und Auffrischung lässt die Fachkräfte potenzielle Gefahren schneller erkennen und das Unfall- oder Verletzungsrisiko im Betrieb kann verringert werden. Die Unterweisungen sollten dokumentiert werden, um jederzeit einsehen zu können, wann welcher Mitarbeiter die letzte Unterweisung erhalten hat. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es zu einem Unfall gekommen ist und die Verantwortlichen nachweisen müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Unterweisung für Bediener von Hubwagen
Zur Bedienung von Hubwagen ist kein Staplerschein erforderlich. Die Unterweisung muss vom Arbeitgeber vorgenommen und dokumentiert werden. Es wird allgemeines Wissen über Aufbau und Antrieb vermittelt und welche Prüfungen vor Arbeitsbeginn stattfinden müssen, um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Bei Niederhubwagen und Handhubwagen ist das Unfallrisiko relativ überschaubar. Für viele Lagerprozesse werden jedoch Hochhubwagen gebraucht, die mehrere Meter hoch heben können. Unachtsamkeiten und Unfälle mit Hochhubwagen können daher sehr viel schwerere Folgen haben, bspw wenn Paletten aus mehreren Metern Höhe herabstürzen.