Sicherheit im Lager: Wie man Unfälle im Vorfeld vermeiden kann
Die Arbeit im Lager ist nicht nur logistisch anspruchsvoll und körperlich fordernd, sondern stellt darüber hinaus unter den Gesichtspunkten der Unfallprävention einen besonders sensiblen Bereich dar: Der innerbetriebliche Transport und die Einlagerung von zum Teil sehr schweren Waren und Gegenständen birgt eine nicht zu unterschätzende Verletzungsgefahr. Hinzu kommen die mitunter beengten Raumverhältnisse, die sich die vor Ort tätigen Mitarbeiter mit allerlei Regalen, Gerätschaften und Fahrzeugen (wie zum Beispiel Frontstaplern, Hochhubwagen und Kommissionierern) teilen müssen.
In Anerkennung dieser Tatsachen verpflichten die einschlägigen Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts jeden Unternehmer beziehungsweise Lagerbetreiber dazu, im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vernachlässigung dieser Vorgaben kann Betriebsunterbrechungen und Arbeitsausfälle, aber auch Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
In Anerkennung dieser Tatsachen verpflichten die einschlägigen Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts jeden Unternehmer beziehungsweise Lagerbetreiber dazu, im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vernachlässigung dieser Vorgaben kann Betriebsunterbrechungen und Arbeitsausfälle, aber auch Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Mögliche Gefahrenquellen
Die potenziellen Gefahrenquellen und Risikofaktoren im Lager sind vielfältig und müssen immer unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden. Zu den über den Einzelfall hinausreichenden typischen Unfall- und Schadensbildern zählen jedenfalls die folgenden: Zusammenstöße mit Lagerfahrzeugen; Quetschungen durch Be- oder Entladungsfehler; Verletzungen durch Touchieren von festen Gegenständen (insbesondere hinausragenden oder herabfallenden Waren) und scharfen Kanten; Abstürze und umfallende Regale sowie physische oder psychische Erschöpfung durch Überarbeitung, Zeitdruck und ähnliche Faktoren. Obwohl die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz stetig steigen, ereignen sich Statistiken zufolge jedes Jahr mindestens mehrere zehntausend Fälle, die sich den genannten Beispielen zuordnen lassen. Arbeitgeber und Lagerverantwortliche sollten daher in ein umfassendes Sicherheits- und Vorbeugekonzept investieren, um sich und ihre Mitarbeiter bestmöglich gegen derartige Zwischenfälle
abzusichern.
Mitarbeiterbezogene Maßnahmen: Gesundheitsschutz, Schulung und Ausrüstung
Unfallbezogene Präventionsmaßnahmen, die den Bereich des Lagers betreffen, lassen sich nach verschiedenen Schwerpunkten unterscheiden: An vorderster Stelle stehen dabei die Angestellten selbst, für deren Schutz der Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen zu treffen hat. Wichtige Anhaltspunkte liefert die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), deren Regelungsgegenstand (manuelle Handhabung von Lasten) auch typische Lagerarbeiten umfasst. Sie verpflichtet zum Einsatz von technischen Hilfsmitteln und zur Implementierung von Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Dabei hat der Arbeitgeber unter anderem auf Aspekte wie Raumklima, körperliche Belastungsfähigkeit, Arbeitstempo sowie ausreichende Ruhezeiten zu achten. Auch das zumutbare Lastgewicht, die zur Verrichtung der Arbeiten notwendige Körperhaltung, die Transportdistanz und die Arbeitshöhe stellen der Verordnung zufolge wichtige Kriterien dar.
Die berufliche Qualifikation und das den Mitarbeitern zur Verfügung gestellte Equipment spielt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine gewichtige Rolle. Für die Sicherheit im Lager besonders relevant ist die hinreichende Schulung der Fahrer von Gabelstaplern. Diesbezüglich sollten Unternehmer das einschlägige Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konsultieren (konkret: DGUV-Grundsatz 308-001 und DGUV-Vorschrift 68 zu Flurförderzeugen und deren Einsatz). Grundlagen- und Spezialausbildungen in Kombination mit vertiefenden Weiterbildungsmaßnahmen tragen unmittelbar zur Reduktion der Unfallwahrscheinlichkeit dar. Was die sonstige Ausstattung der Mitarbeiter anbelangt, so sollte auf die hinreichende Verfügbarkeit hochwertiger Schutzkleidung (Warnwesten, Helme, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen usw.) geachtet werden.
Strukturelle und organisatorische Maßnahmen: Sicherheitsorientierte Lagergestaltung und regelmäßige Inspektionen
Den zweiten Schwerpunkt bei der Vermeidung von Unfällen bildet die strukturelle Ausgestaltung des Lagerumfeldes. Einen hohen Stellenwert nimmt dabei die Regalsicherheit ein: So müssen die vom Hersteller angegebenen Belastungsgrenzen des Regalsystems den betrieblichen Anforderungen entsprechen und bei der Befüllung strikt eingehalten werden. Die Gefahr durch herabfallende Waren kann durch bestimmte Regaleinbauten wie zum Beispiel Durchlaufsicherungen oder Rückwandgitter eingedämmt werden. Darüber hinaus müssen Regalstützen vor Beschädigungen durch unabsichtliche Kollisionen mit Lagerfahrzeugen geschützt werden, da derartige Zusammenstöße die Stabilität der gesamten Konstruktion in Mitleidenschaft ziehen können. Diesem Umstand wird durch das Anbringen eines Ramm- oder Anfahrschutzes Rechnung getragen. Für bestimmte Arten von Regalsystemen gelten besondere Vorschriften: Dies betrifft etwa die Absturzsicherung bei Hochregalen oder den Einsatz von Lichtschranken bei Verfahrregalen oder in Schmalganglagern.
Als weitere elementare Sicherheitsmaßnahmen lassen sich unter anderem die Herstellung arbeitsplatzgerechter Beleuchtungsverhältnisse und eine nachvollziehbare Beschilderung des Lagerareals anführen. Lauf- und Fahrwege müssen klar definiert beziehungsweise abgegrenzt werden und in ihrer Dimensionierung und Beschaffenheit den gesetzlichen und betriebsinternen Anforderungen entsprechen. Damit zusammenhängend ist der Lagerboden sauber und frei von Beschädigungen zu halten, die Verkehrs- und Trittsicherheit gefährden könnten. Als dritter Schwerpunkt neben mitarbeiterbezogenen und strukturellen Maßnahmen ist die organisatorische Ebene zu nennen: Neben einer sinnvollen Einteilung der Arbeitsabläufe sowie klaren Verhaltensregeln (keine Bewegung von Waren durch Mitarbeiter und Maschinen zur gleichen Zeit!) ist die regelmäßige Regalinspektion absolut obligat. Diese sollte in regelmäßigen Abständen durch einen externen Verbandsfachmann oder einen Vertreter des Herstellers durchgeführt werden und muss genau dokumentiert werden.